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Kündigungsschutzklage

Kündigung erhalten? - Kündigungsschutzklage einreichen

Für Sie als Arbeitnehmer ist das Thema Kündigung sicherlich das Relevanteste im Arbeitsrecht. Denn schließlich bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes auch den Verlust der finanziellen Existenzgrundlage! Da Kündigungen nicht willkürlich ausgesprochen werden dürfen, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, besteht regelmäßig die Möglichkeit, erfolgreich Kündigungsschutzklage einzureichen. Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, erhalten Sie kurzfristig einen Termin, da wichtige Fristen laufen.

Das Erstgespräch – Was sind Ihre Ziele?

In einem ersten Gespräch erfrage ich den Sachverhalt und Ihre Ziele. Sie müssen grundlegend für sich entscheiden: Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten oder beabsichtigen Sie ohnehin eine neue Stelle anzutreten und zielen daher auf eine Abfindung und schnelle Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses ab? Beachten Sie: In beiden Fällen erreichen Sie Ihr Ziel nur durch eine Kündigungsschutzklage. Zwar zielt die Kündigungsschutzklage formell auf den Arbeitsplatzerhalt ab, jedoch ist auch für den Erhalt einer Abfindung der Druck einer Kündigungsschutzklage notwendig.

Ich beurteile die Erfolgsaussichten, gegen die Kündigung vorzugehen und Ihre Ziele zu erreichen. Wenn die Klage Erfolg verspricht, reiche ich kurzfristig eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht für Sie ein.

Kommunikation mit Gericht, Arbeitgeber und Rechtsschutzversicherung

Ich führe die gesamte Korrespondenz mit dem Arbeitsgericht und dem Arbeitgeber sowie – wenn vorhanden – der Rechtsschutzversicherung. Den Gütetermin und eventuelle weitere Gerichtstermine nehme ich für Sie wahr und führe die Verhandlungen für Sie.

Die Frage nach den Kosten

Der Punkt entstehender Kosten einer Kündigungsschutzklage soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden und damit Sie keine „bösen Überraschungen“ erleben (eine erhaltene Kündigung dürfte bereits aufwühlend genug sein), bespreche ich selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit einer Klage mit Ihnen. Ich teile Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit und spreche mit Ihnen über die Finanzierung, zum Beispiel über eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe. Die erzielten Ergebnisse setze ich für Sie durch.

Muster zu Kündigungsschutzklagen – Mit Vorsicht zu genießen!

Sie werden im Internet sicherlich vielfach Mustervorlagen finden, die Sie ausfüllen und selbst beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen können. Hier ist aber äußerste Vorsicht geboten! Zum einen können solche Vorlagen veraltet sein und damit nicht mehr gemäß der aktuellen Rechtsprechung. Zum anderen müssen Sie genau wissen, was Sie da ausfüllen. Ich rate daher dringend zu einem Anwaltsbesuch.

 

Jetzt Kontakt zu mir aufnehmen

Wie bereits erwähnt, ist die Einhaltung von Fristen von besonderer Bedeutung. Zögern Sie daher nicht lange, sondern nehmen Sie zeitnah Kontakt zu mir auf. Sie erreichen mich telefonisch unter der 02041-7658716 oder per E-Mail über info@kanzlei-metzlaff.de. Gerne empfange ich Sie persönlich in meiner Kanzlei in Bottrop.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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