Welche Arten von Zeugnissen werden unterschieden?Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, nach Beendigung einer Tätigkeit ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Ein solches Zeugnis kann in Form eines sog. einfachen Zeugnisses oder auch eines qualifizierten Zeugnisses ausgestellt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit und wird meist dann ausgestellt, wenn Sie eine Stelle lediglich für sehr kurze Zeit (wenige Wochen oder sogar nur Tage) besetzt haben. Bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Sie ein sog. Zwischenzeugnis verlangen. Das qualifizierte Zeugnis – Chancen und TückenIm Allgemeinen können Sie von Ihrem Arbeitgeber jedoch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Das qualifizierte Zeugnis gibt über die Basisdaten hinaus auch Auskunft über Leistungen und Verhalten. Die schriftliche Ausführung von charakterlichen Stärken u. ä. ist der große Vorteil qualifizierter Zeugnisse und gute Eigenwerbung für künftige Arbeitsstellen. Unter Berücksichtigung der sog. „Zeugnissprache“ birgt die detaillierte Ausformulierung von Arbeitsleistungen jedoch auch die Gefahr von verschleierten Negativaussagen. Die anwaltliche Prüfung eines solchen Arbeitszeugnisses ist daher dringend geboten! Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Bottrop zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen ein Zeugnis?Wenn Sie trotz entsprechenden Verlangens kein Arbeitszeugnis ausgehändigt bekommen, könnten Sie ihn notfalls vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung eines (wohlwollenden!) Zeugnisses verklagen. Dieser Schritt ist aber oft nicht nötig. Meist reicht auch schon die Kontaktaufnahme zu einem im Arbeitsrecht versierten Anwalt, der dann Kontakt zu dem Arbeitgeber aufnimmt und mit dem Arbeitgeber korrespondiert. Unrichtige Angaben im Arbeitszeugnis?Haben Sie hingegen ein Zeugnis erhalten, stellen aber fest, dass die Inhalte nicht die eigentlich geleistete Arbeitsqualität widerspiegeln, müssen Sie ein solches Zeugnis nicht akzeptieren. Wird Ihre Leistung nur als mäßig oder sogar als schlecht dargestellt, können Sie ebenfalls den Klageweg beschreiten. Nennt der Arbeitgeber jedoch eine insgesamt befriedigende Leistung, liegt es an Ihnen, zu beweisen, dass Sie besser als „befriedigend“ waren.
Jetzt Kontakt zum Rechtsanwalt aus Bottrop aufnehmenSie möchten Ihr Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis oder Endzeugnis) anwaltlich prüfen lassen? Lassen Sie mir bitte eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses zukommen. Ich prüfe den Inhalt und die Form des Arbeitszeugnisses. In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen das Ergebnis meiner Überprüfung und beantworte Ihre Fragen. Insbesondere teile ich Ihnen die Zeugnisnote mit im Hinblick auf die Leistungsbeurteilung und die Verhaltensbeurteilung. Im Bedarfsfall gebe ich Ihnen konstruktive Verbesserungsvorschläge und Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Gerne freue ich mich auch auf Ihr persönliches Erscheinen in meiner Anwaltskanzlei in Bottrop. |
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.